Gemeinschaftarbeit

 

Liebe Gartenfreunde,

 

Jeder Pächter ist verpflichtet, seinen Anteil von 6 Stunden an der Gemeinschaftsarbeit zu leisten .
Bei Nichterfüllung ist eine Ersatzzahlung zu leisten.
Eine der wichtigsten und in der Satzung herausgestellten Pflichten ist es, dass die Mitglieder dem Verein grundsätzlich für die notwendige Gemeinschaftsarbeit zur Verfügung stehen. 
Nur durch die Zusammenarbeit aller Vereinsmitglieder ist es möglich, die Gartenanlage zu pflegen und zu erhalten. 
Dies ist die Voraussetzung dafür, dass sich die Anlage in der Öffentlichkeit in einem ordentlichen Zustand darstellen kann.
Betrachte daher die Gemeinschaftsarbeit nicht als notwendiges Übel oder gar als Zwangsarbeit. 
Nutzt die Möglichkeit, während der Gemeinschaftsarbeit auch die anderen Mitglieder des Vereins kennen zu lernen.
 Die Verteilung der Arbeiten zur Gemeinschaftsarbeit liegt in den Händen der Obleute.
Zuständige Obleute:  Anlagen / Gartenfelder