Überarbeitete Wasserverordnung vom 20.05.2022

 

Die Wasserordnung ist Bestandteil der Satzung 
des Kleingärtnervereins Holstentor Nord e.V.
 
I.
Die Einrichtung eines Parzellenanschlusses (wenn eine Wasserhauptversorgung vorhanden ist) muss beim Vorstand des Kleingärtnervereins KGV Holstentor Nord beantragt werden. Der Vorstand legt den Zeitpunkt der Einrichtung des Parzellenanschlusses fest und bestimmt die Durchführung der erforderlichen Arbeiten.
II.
Die Anschlussgebühren werden vom Vorstand und dem Erweiterten-Vorstand ermittelt und für das laufende Geschäftsjahr festgelegt.
III.
Der Einkauf von Material für die Einrichtung, Unterhaltung oder Erweiterung der Wasserversorgung im Gelände des KGV Holstentor Nord hat nur über den Vorstand zu erfolgen. Alle verwendeten Materialien müssen den einschlägigen Bestimmungen der Stadtwerke Lübeck entsprechen. Der Wasserzähler muss geeicht sein und müssen daher alle 6 Jahre erneuert werden.
IV.
Der Parzellenanschluss ist Bestandteil der Parzelle. Bei Pächterwechsel wird ein Gegenwert in Euro im Schätz-Preis der Parzelle berücksichtigt.
V.
Der Parzellenanschluss ist bis ca. 1,00 m auf die Parzelle verlegt. Der Anschluss mit Absperrventil, Wasserzähler und Zapfstelle ist Aufgabe des Pächters. Die Zapfstelle mit Wasserzähler ist bis zu 1,50 m auf die Parzelle zu führen. Der bauseitig erstellte Anschluss darf nicht verändert werden. Eine Nutzung der Zapfstelle darf nur zu gärtnerischen Zwecken erfolgen. Der Anschluss von Spül- und Toilettenbecken ist nicht erlaubt.
VI.
Für die Wege wird vom Vorstand ein Wasserobmann eingesetzt. Er vertritt den Vorstand in Fragen der Wasserversorgung. Dem Wasserobmann obliegt insbesondere: das Ablesen der Wasserzähler und die Ermittlung des Verbrauches. 
Ihm ist zu diesen Zwecken ungehinderter Zugang zum Parzellenanschluss zu ermöglichen.
Ihm ist das Betreten der Parzelle auch ohne Einwilligung des Pächters gestattet.
VII.
Die Wasserzähler müssen bis zur 14KW des Jahres eingebaut sein. Die Schieber sind anschließend zu schließen. Der Wasserzähler wird dann durch den Wasserobmann verplombt. Bei Beschädigungen der Plombe ist der Verein sofort zu informieren. Die Wasservorgabe erfolgt ca. ab der 15KW des Jahres. Der genaue Termin wird durch Anschläge bekannt gegeben. Das Wasser wird ca. in der 41KW abgestellt. Der Ausbau der Wasserzähler kann ca. ab der 43KW des Jahres durch den Gfd. der Parzelle erfolgen, die Plombe darf entfernt werden und der Schieber ist zu öffnen.
VIII.
Die Wasserzähler werden in der 38KW des Jahres abgelesen. Der Wasserverbrauch wird auf volle m³ aufgerundet. Der Wasserzähler und der Schieber müssen jeder Zeit zugänglich sein. Der Preis für den m³ Wasser des KGV Holstentor Nord wird durch den Vorstand und dem Erweitertertem Vorstand beschlossen. Das Wassergeld setzt sich aus dem Preis für den m Wasser der Lübecker Stadtwerke und einer Instandhaltungsgebühr zusammen.
Anmerkung:
Der Termin für die Wasservorgabe wird durch den Vorstand und erweiterten Vorstand beantragt und in der Jahreshauptvertreterversammlung durch eine Abstimmung beschlossen.
Erfolgter Antrag von 1999 wurde mit 30x ja und 2x nein Stimmen beschlossen. Zwei weitere Anträge wurden jeweils auch mit 23x ja/4x nein Stimmen und 25x ja/1x nein Stimmen für den Termin Mitte April beschlossen.
Die Wassergeldzahlung muss in der Zeit vom 20.09 bis 20.10 erfolgen. Wer nicht spätestens bis zum 1.11. des laufenden Jahres bezahlt hat wird im nächsten Frühjahr von der Hauptwasserversorgung abgesperrt.
Bei einer nachträglichen Freischaltung ist eine einmalige Gebühr von 25,00€ zu zahlen.
,,Die Nutzung eines Gartenbrunnens muss der Unteren Wasserbehörde lediglich angezeigt werden. Brunnen in Kleingartenanlagen,die für Trinkwasserzwecke genutzt werden, unterliegen der Überwachung gegem. § 19 Abs.1 der Trinkwasserverordnung durch die zuständige Gesundheitsbehörde. Die Erstellung eines Brunnens ist gegenüber der Hansestadt Lübeck anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig"
 
 
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