Geschäftsordnung

 

 

§ 1

Die Versammlung wird vom Vorsitzenden des Vereins oder dessen Stellvertreter eröffnet und geleitet. Der Vorstand kann einen Versammlungsleiter vorschlagen, der von der Mitgliederversammlung bestätigt wird. Er besitzt die Ordnungsgewalt.
 
§ 2

Über die Versammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom stellvertretenden Vorsitzenden als Schriftführer des Vereins, oder einem durch den Vorstand besonders hierzu bestimmten Mitglied geführt wird. Die Niederschrift ist in Reinschrift vom Versammlungsleiter und dem Schrift-führer oder Verfasser der Niederschrift unterschriftlich zu vollziehen.
 
§ 3

Die Diskussionsredner erhalten in der Reihenfolge ihrer Meldung das Wort.
Vorstandsmitgliedern ist auch außerhalb der Reihenfolge das Wort zu erteilen. Zur Geschäftsordnung ist das Wort außer der Reihe zu erteilen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass bei derartigen Wortmeldungen nur kurz zur Geschäftsordnung gesprochen wird.
 
§ 4

Jeder Redner erhält nur zweimal in ein- und derselben Sache das Wort. Die Redezeit beträgt bis zu 3 Minuten. Weicht ein Redner von der Tages-ordnung ab, wird er vom Versammlungsleiter zur Ordnung gerufen. Nach dreimaligem Ordnungsruf in ein- und derselben Sache ist dem Redner in dieser Sache das Wort zu entziehen.
 
§ 5

Zur Begründung eines Antrages erhält der Antragsteller zunächst das Wort und nach beendeter Debatte das Schlusswort.
 
§ 6

Anträge auf Schluss der Debatte oder zur Geschäftsordnung können mündlich gestellt und begründet werden. Hierzu erhält der Antragsteller, der nicht an der Debatte beteiligt sein darf, sofort und außer der Reihe das Wort. Die Redezeit in der Geschäftsordnungsdebatte beträgt 3 Minuten. Die Abstimmung über Anträge zur Geschäftsordnung erfolgt, nachdem je ein Redner für und gegen den Antrag gesprochen hat. Vor Abstimmung über den Antrag auf Schluss der Debatte sind die Wortmeldungen bzw. die vorliegende Rednerliste bekannt zu geben.
 
§ 7

Die Abstimmung erfolgt entsprechend der Satzung.
 
§ 8

Sind persönliche Verhältnisse des Versammlungsleiters von einem Antrag betroffen, so hat er den Vorsitz während dieser Zeit an den Nächst-folgenden im Vorstand abzugeben.
 
 
Annahme – Erklärung
Die Satzung mit Gartenordnung, Ausschlussordnung, Geschäftsordnung sowie die Wasser – und Stromordnung sind mir heute ausgehändigt worden.
Ich erkenne diese in der jeweiligen Fassung als für mich verbindlich an.
Lübeck, den…………..
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Pächter Vorstand
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